Author Topic: neues grundrecht  (Read 10273 times)

Gauki

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neues grundrecht
« on: 28.02.2008, 14:34:01 »
hey hab des gestern auf spiegel gelesen und mich erstmal gefreut ^^

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html

naja was heisst das im klartext ?

Was kann jm. machen der das gefühl hat ausgespäht zu werden ?

was passiert beim dowload illegaler programme/dateien ?

wann darf mein computer eingezogen werden ?

...


Rope

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neues grundrecht
« Reply #1 on: 28.02.2008, 14:40:05 »
1).
schau mal auif die Hauptseite

2).
das heißt in der hinsich garnix, Downloaden war strafrechtlich noch nie Ziel und wird es erstmal auch nicht werden. Zivilrechtlich is das was anderes. Darüber sagt das Gesetz allerdings nichts aus.

Es geht nur um "Vorbeuge" untersuchungen bei Strafrecht (die harte Gangart)
Paar nette Lücken sind allerdings zu gemacht worden :-)
Zur Bewältigung von Komplexität stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1.) sie zu beherrschen oder
2.) sie zu reduzieren.

"Nicomann macht Gamma an" !

Marcel

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neues grundrecht
« Reply #2 on: 25.03.2008, 23:49:27 »
heisst das das mach so viel downloaden kann und die können nix machen?
.OrangE.

Rope

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neues grundrecht
« Reply #3 on: 26.03.2008, 01:22:37 »
Wer is DIE?

Also es ist Strafbar was auch immer die Beschließen das ist und bleibt so.

Punkt ist nur das wenn du Glück hast es nur eine Zivilklage gibt.So wie bisher auch.
Wakdorf verlangt 666 Euro für einen Titel (200 Schadensersatz + Anwaltskosten)
Also überleg dir lieber besser, wie weit du welches Risiko eingehst. Dafür kann man schon eine beachtliche Cd sammlung anschaffen.
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Gauki

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neues grundrecht
« Reply #4 on: 26.03.2008, 12:06:13 »
wie ist das ! müssen die einem das beweisen, dass du illegal sachen geladen hast .. oder reicht es wenn sie sehen auf welchen seiten du warst ???


Rope

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neues grundrecht
« Reply #5 on: 26.03.2008, 14:00:58 »
Die sehen a garnix
Wenn du was lädst und die dabei deine IP loggen.
Bsp: Sie versuchen runterzuladen und wie beim sharing werden sie dann acuh zu dir Connectet. Dann wissen sie welche IP zu wlcher Zeit da war und das diese Geladen hat. Mit diesen Daten können sie dann zum Provider gehen.

Aber euer Intresse daran ist sehr fadenscheinig  :rolleyes:
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neues grundrecht
« Reply #6 on: 27.03.2008, 00:21:49 »
Achso wens intressiert in der Erklärung im letzten Post, sind fehler.
Die Stellen keine Anfrage an den Provide,r da der Provider die Daten nicht heruasgeben darf/muss.

Es wird eine Strafanzige gestellt, in der dann die Staatsanwaltschaft die entsprechende Person ermittlet. Daraus wird dann die Zivilklage geblildet.
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