Karlsruhe hat im sogenannten “Grundrecht auf Gewähleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” in einem 106 Seiten langen Beschluss eine entscheidung über die Online-Durchsuchungen dargelegt. Das Egebnis ist ein JA, aber [read more]
…und zwar ein dickes aber. So ist der momentane bundesweite Gesetzesentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble so nicht zulässig. Gegenüber den bisherigen wachsweichen Formulierungen fordert das BVG klare, konkrete Ausagen im Gesetztestext. Die Grünen, die Linken sowie die FDP werten das Urteil als “herben Rückschlag für Schäuble”(Wolfgang Neskovic), sowie als “Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte” (G.Westerwelle) Das Gesetz verbietet Online-Durchsuchungen im bloßen Vorfeld auf Straftaten, eine abstrakte Gefahr ist hier keine konkrter Grund. (Terror) Höchstpersönliche, kopierte Daten sollen bei der Auswertung gelöscht werden. Das ganze geht nur unter der Schirmherschaft eines Richters. Was bedeutet das der Datenlese- und der Löschvorgang unter richterliche Kontrolle durchgeführt werden muss.
Wichtig dagegen ist auch, dass das neue “Computer-Grundrecht” mehre bestehende Gesetzestexlücken schließt. Das Fernmeldegeheimis war nur während der laufenden Komunikation gültig. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, schütze bisher nicht vor der Infiltration des Computers. Und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat nur einzelne Daten aber nicht gesamte Speichermedien geschützt.
All diese Lücken wurden im gleichen Atemzug geschlossen.