Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Internetnutzern vor heimlich installierten Programmen zur Anwahl teurer Telefonnummern erheblich gestärkt. Nach dem Urteil muss der Kunde nicht immer die durch den “Dialer” ausgelösten hohen Kosten zahlen.
Der Kunde ist dem Telefonnetzbetreiber nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Laut BGH ist er auch nicht verpflichtet, Schutzprogramme gegen «Dialer» zu installieren.