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Der BGH hat entschieden dass man bei ungesicherten WLANs gegebenenfalls mit Unterlassungsforderungen und Abmahnungen zu rechnen hat, beziehungsweise dass diese berechtigt sind. Ist das WLAN allerdings gesichert muss nicht ständig auf weiterhin gegebene Sicherheit prüfen (etwa wegen veralteter/geknackter Technik) und Schadenersatz muss man auch keinen leisten wenn ein unbefugter Dritter die Verbindung verwendet, da man selbst ja keine Straftat begangen hat.

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