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Dass Anwaltskanzleien Massenhaft versuchen Daten von Tauschbörsennutzern zu ermitteln versuchen und jene dann abmahnen und Gebühren verlangen ist bekannt. In Offenburg hat nun aber das Amtsgericht der Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt die Daten zu ermitteln und an die Kanzlei weiter zu geben. Im konkreten Fall ging es um eine Datei die nachweislich hoch geladen wurde. Die ausführliche Urteilsbegründung ist sehr interessant.

Wie heise.de in ihrer News weiter berichtet kann die Staatsanwaltschaft, wie sie selbst sagt, auch anderorts wirklich wichtigen Klagen nicht mehr nachgehen weil sie eine wahre Masse an Anzeigen von Anwaltskanzleien abarbeiten müssen, die Daten von Internet Nutzern haben möchten. Mehrere Staatsanwälte würden nun versuchen ähnliche Urteile wie in Offenburg zu erreichen.

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