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Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wurde von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Trotz scharfer Kritik aus den Reihen der Medienkompetenten wurden gefährliche Formulierungen drinnen gelassen. So muss, wer ins Internet gestellten Inhalt, der erziehungsbeeinträchtigend (und wer weiß das schon genau, wann dieser subjektive Begriff gilt) ist, nicht mit entsprechenden Maßnahmen schützt riskiert für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld. Der Begriff “Anbieter” ist außerdem so schwammig und offen, selbst als Kommentar-Poster würde man zu einem solchen.

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